Patienten können ihren Eigenanteil an einer kieferorthopädischen Behandlung von der Steuer absetzen.
- Die Belastungsgrenze eines alleinverdienenden Familienvaters mit drei Kindern und einen monatlichen Einkommen von 1500 Euro liegt z.B. bei 180 Euro pro Jahr.
- Alles darüber hinaus kann als "außergewöhnliche Belastung" steuermindernd geltend gemacht werden.
- Die "außergewöhnliche Belastung" berechnet sich laut §33 des Einkommenssteuergesetzes prozentual vom Gesamteinkommen.
- Patienten sollten daher die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die nicht von der Krankenkassen übernommen werden, bei der jährlichen Lohn-und Einkommenssteuererklärung angeben.
- Nähere Informationen erhalten Versicherte beim Steuerberater, Lohnsteuer-Hilfeverein oder Finanzamt.
Einige private Krankenversicheungen bieten Private Zusatversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten an.
So bietet beispielsweise die DKV oder die Signal Iduna solche Versicherungen an. Im Tarif AZT übernimmt die DKV
50% der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung außerhalb der GKV im Rahmen der GOZ/GOÄ Höchstsätze.
Beteiligt sich die GKV und oder ein privater Krankenversicherer an den Kosten, werden die verbleibenden erstattungs-
fähigen Aufwendungen zu 50% ersetzt.

